Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk verlässt. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Käufers.
Sollten einzelne dieser Bedingungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Erfüllungsort ist Wolfschlugen, Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, auch aus Rücktritt pp. sich ergebenden Streitigkeiten ist nach unserer Wahl Stuttgart oder Nürtingen, soweit das Gesetz nichts anderes zwingend bestimmt. Anwendbar ist allein das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausnahme der Vorschriften des UN-Kaufrechts (CISG).
Darüber hinaus gelten ergänzend – nur sofern hier nichts anderes geregelt ist – die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie, herausgegeben vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie (ZVEI) e. V., Lyoner Straße 9, 60528 Frankfurt a. M. in ihrer jeweils gültigen Fassung. Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller unsere Lieferbedingungen als allein maßgebend an.